Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit rechtlich für Sie handeln dürfen – ohne dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig ist.
Wofür kann eine Vorsorgevollmacht genutzt werden?
- Gesundheits- und Pflegeentscheidungen
- Vermögensverwaltung
- Wohnungs- und Behördenangelegenheiten
- Post- und Telekommunikationsverkehr
Worauf sollten Sie achten?
- Nur vertrauenswürdige Personen bevollmächtigen
- Vollmacht schriftlich und möglichst notariell erstellen
- Auf Aktualität achten und regelmäßig prüfen
Dokumentenregistrierung
Empfohlen wird die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. So kann im Ernstfall schnell darauf zugegriffen werden.
Beratung gewünscht?
Gerne berate ich Sie zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht und unterstütze bei der sicheren Formulierung und Dokumentation.